06.02.2020

Gesundheitsvernetzung in synedras Kernmärkten

In unserem heutigen Blogbeitrag geht es um die Situation der Gesundheitsmärkte in Österreich, Deutschland und der Schweiz, den Kernmärkten von synedra. Johannes Gritsch, Geschäftsführer der synedra Schweiz, hat sich zu diesem Thema für unseren Blog ein paar Gedanken gemacht.

Gerade in den Kernmärkten von synedra stellen IHE-konforme Vernetzungsprojekte zur Etablierung übergreifender elektronischer Gesundheitsakten ein großes, aktuelles Thema für Gesundheitseinrichtungen dar. So wird in Österreich seit 2015 schrittweise die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) eingeführt, und in der Schweiz ist die Teilnahme am elektronischen Patientendossier (EPD) ab April 2020 verpflichtend. Auch in Deutschland wird die Telematikinfrastruktur weiter ausgebaut, und die elektronische Patientenakte (ePA) ist ab Jänner 2021 verpflichtend*. Hinsichtlich des Fortschritts ihrer (Gesundheits-)Vernetzung stehen unsere drei Kernmärkte jedoch an ganz unterschiedlichen Punkten.

In Österreich haben wir eine funktionierende ELGA, eine nationale Gesundheitsakte. Bereits im Dezember 2015 realisierte synedra gemeinsam mit dem Krankenhaus der Elisabethinen Graz eine der ersten erfolgreichen ELGA-Anbindungen in Österreich. Die ELGA stiftet dahingehend Nutzen, dass definierte Dokumententypen mittlerweile online verfügbar sind, z. B. für die Nachbehandlung. Darüber hinaus entstand im Zuge ihrer Einführung Druck hinsichtlich der Standardisierung gewisser Dokumententypen. So ist ein Laborbefund in Österreich austauschbar, semantisch interoperabel. Wenn ein Laborbefund aus dem AKH Wien an die Tirol Kliniken geschickt wird, kann er dort computergestützt verarbeitet werden. Dergestalt bietet die ELGA neben der reinen Bereitstellung von Informationen auch einen großen Mehrwert durch die Standardisierung der Kommunikation und der Inhalte. In dieser Hinsicht nimmt Österreich sicher eine gewisse Vorreiterrolle ein.

In der Schweiz kommen uns und damit auch unseren Kunden die Erfahrungen, die wir im Zuge der ELGA-Einführung sammeln konnten, natürlich zugute. Aktuell betreut synedra mehr als 10 EPD-Projekte mit unterschiedlichen Ausprägungen und Schwerpunkten. In der Schweiz ist die Ausgangslage jedoch etwas anders: Anders als in Österreich, wo 4 Dokumententypen definiert sind und die Definition weiterer Typen bereits konkrete Formen annimmt, obliegt die Definition der behandlungsrelevanten Dokumententypen in der Schweiz nämlich weitestgehend den Krankenhäusern selbst (Empfehlungen werden bereitgestellt). Darüber hinaus besteht ein weiterer großer Unterschied darin, dass in der Schweiz das „Opt-in"-Prinzip gilt und nicht „Opt-out" wie in Österreich. Um für die teilnehmenden Einrichtungen Anreize zu schaffen, werden von manchen Stammgemeinschaften neben den Kernfunktionen des EPD gleichzeitig auch diverse Mehrwertdienste implementiert, z. B. für den Datenaustausch mit Zuweisern oder Partner-Spitälern. Auf technischer Seite stehen alle IHE-konformen Konnektoren bereit, und am EPD-Projectathon konnte synedra bereits zweimal beweisen, dass wir auf den Praxiseinsatz für das EPD optimal vorbereitet sind. Zu klären sind nun noch Fragen organisatorischer und prozessualer Natur, z. B. hinsichtlich der internen Datenstruktur sowie der Abläufe zum Upload und Download.

Auch in Deutschland entsteht eine Vielzahl an Projekten im Bereich der IHE-konformen Vernetzung. Ich bin überzeugt, die Gesundheitsakte wird kommen, doch ihre Umsetzung wird etwas dauern. Bis Jänner 2021 haben jedoch auch die Patientinnen und Patienten in Deutschland ein Anrecht auf eine elektronische Patientenakte. Ein grundlegender Unterschied zu Österreich und auch der Schweiz wird sein, dass in Deutschland primär die Krankenkassen als Anbieter auftreten werden. Basierend auf der Telematikinfrastruktur sollte so eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation ermöglicht werden.

* Quelle: https://www.kbv.de/html/epa.php

Johannes Gritsch, Geschäftsführer der synedra Schweiz AG, im Interview.

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